Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Bei allen Angeboten ist Irrtum, Auslassung und Zwischenverkauf vorbehalten.
  2. Angebote und Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes oder einer Mitteilung haftet uns gegenüber für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
  3. Der Empfänger eines Angebotes oder einer Mitteilung kann sich nur dann auf vorherige Kenntnisse desselben berufen, wenn er dieses innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes uns mitteilt und gleichzeitig den Nachweis hierfür erbringt.
  4. Vorkenntnisse eines Angebotes, für welches uns Alleinauftrag erteilt ist, schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus.
  5. Der Empfänger eines Angebotes übernimmt die volle Vermittlungs- und Nachweisgebühr allein, wenn er das Objekt in einer Zwangsversteigerung ersteht oder vom Insolvenzverwalter erwirbt oder es vom Ersteigerer kauft, mietet, pachtet oder sich beteiligt.
  6. Von einem Vertragsabschluss ist uns unverzüglich schriftlich, unter Angabe des Objektes und der Vertragsabschliessenden, Mitteilung zu machen. Auch dann, wenn der Abschluss nicht auf unsere Tätigkeit zurückzuführen ist.
  7. Anderweitige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich getroffen wurden.
  8. Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist Moers.

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